Falls sich aus­nahms­wei­se der sonst gesi­cher­te Gau­men­bü­gel gelockert hat, so kann er oft mit den Fin­gern zurück in das vor­ge­se­he­ne Schloss gesteckt wer­den. Ist der Gau­men­bü­gel zu unglück­lich ver­bo­gen oder sind bei­der Sei­ten locker, bit­te schnellst­mög­lich einen Ter­min vereinbaren.